Rechtsprechung
BGH, 25.03.1960 - 2 ARs 30/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Amtsrichters im Ermittlungsverfahren - Zuständigkeitswechsel des Haftrichters im Ermittlungsverfahren - Formelle Voraussetzungen an einen Wechsel des für die Haftkontrolle zuständigen Amtsgerichts im Ermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 14, 179
- NJW 1960, 1069
- MDR 1960, 600
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 18.04.2005 - 1 Ws 245/05
Haftbeschwerdeverfahren: Instanzenzug nach Zuständigkeitsübertragung
- OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung …
Daher wäre eine Zuständigkeit des Landgerichts H. als Beschwerdegericht nur gegeben gewesen, wenn das Amtsgericht M. die Zuständigkeit für die weiteren Entscheidungen, die sich auf die Untersuchungshaft beziehen, zuvor gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 StPO auf das Amtsgericht H. übertragen hätte, da eine solche Übertragung zugleich eine Änderung des Instanzenzuges bewirkt mit der Folge, dass die dem neuen Haftrichter übergeordneten Beschwerdegerichte für die Entscheidung über Beschwerden und weitere Beschwerden zuständig werden (BGH NJW 1960, 1069, 1070 = BGHSt 14, 179 Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 126 Rn. 3;… KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 126 Rn. 7). - BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung - …
Der 2. Strafsenat hat das bereits für den Fall der örtlichen Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 11, 56, 62 [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; vgl. auch BGHSt 14, 179, 184 f [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 19, 177, 179) [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]. - BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen …
Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.